Allgemeine Verkaufsbedingungen – AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN - INTERNETPORTAL BtoB :
Artikel 1: Geltungsbereich:
Die Gegenwart Allgemeine Verkaufsbedingungen (im Folgenden „ Allgemeine Verkaufsbedingungen ») sollen die Bedingungen definieren, unter denen BERLIN PACKAGING FRANCE, vereinfachte Aktiengesellschaft, mit einem Kapital von 68.500.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nizza unter der Nummer 529 681 520, mit Hauptsitz in 470, Promenade des Anglais, 06200 NICE (im Folgenden BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S.) Lieferungen an professionelle Käufer (unten der eine oder mehrere Kunde(n)) eine Verbindung zu seinem Internetportal herstellt unter folgender Adresse erreichbar: https://www.leparfait.com/fr/account/login (caich-nachher das „ Portal ") der auf diesem Portal zum Verkauf angebotenen Produkte (im Folgenden „ Produkte »).
Jede Bestellung von PProdukte auf diesem Portal an BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. übergegangen. impliziert und impliziert die bloße Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden sind kommuniziert und müssen vom Kunden vor jeder Bestellung akzeptiert werden.. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, einschließlich etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden. Jede gegenteilige Bedingung, der der Kunde widerspricht, ist daher mangels ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung gegenüber BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann er davon Kenntnis erlangt hat.
Nur Vereinbarungen, die vor der Auftragserteilung gemeinsam und schriftlich zwischen dem Kunden und BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. vereinbart wurden. cBestellung kann von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.
Die Tatsache, dass BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ausdrücklich oder stillschweigend von einer der Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht seitens Letzterer auf die spätere Inanspruchnahme einer dieser Klauseln ausgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. und der kaufende Kunde sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Gewerbetreibende, die stets als solche handeln.
Artikel 2: Bestellungen
2.1 Merkmale der auf dem Portal zum Verkauf angebotenen Produkte
Die auf der zum Verkauf angebotenen Produkte Portal sind Gegenstand einer Beschreibung, die es dem Kunden ermöglicht, ihre Hauptmerkmale kennenzulernen, insbesondere die Spezifikationen, Abbildungen und Angaben zu Abmessungen oder Kapazität der Produkte sowie deren Preis.
Der Kunde ist verpflichtet, diese zu lesen, bevor er eine Bestellung aufgibt.
Die Auswahl und der Kauf eines Produkts liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Beschreibung jedes Produkts zu lesen, um sich über dessen Eigenschaften, wesentliche Merkmale und Lieferzeiten zu informieren.
Die Vertragsinformationen werden in französischer Sprache vorgelegt und müssen spätestens bei der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden bestätigt werden.
2.2 Bestellung aufgeben
Es obliegt dem Kunden, auf dem Portal auszuwählen q-Produkteer möchte gemäß den folgenden Bedingungen bestellen:
Der Kunde erhält von einem Vertriebsmitarbeiter von Le Parfait, einen Einladungslink, über den sie sich als B2B-Benutzer im Professional Portal registrieren können, Voraussetzung für die Bestellung.
Fall Nr. 1 – Kunde bereits referenziert
Ist der Kunde bereits bei der BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. Datenbanken erhält er von seinem kaufmännischen Ansprechpartner einen Registrierungslink zum Fachportal.
Bei der Registrierung sind die Formularfelder teilweise leer vorgefüllt mit den bereits in unseren Systemen vorhandenen Informationen (Kontaktdaten, Steuerdaten etc.), die es prüfen und ggf. vervollständigen kann.
Fall Nr. 2 – Neuer Kunde
Wenn der Kunde noch nicht referenziert ist, erhält er einen Registrierungslink von a rekommerzieller Moderator. Anschließend muss er alle erforderlichen Felder manuell ausfüllen und folgende Dokumente übermitteln: KBIS-Auszug, RIB, Adresse E-Mail des Buchhaltungskontakts und Logistik-Kontakt-E-Mail-Adresse.
Nach Erhalt dieser Elemente überprüft der Verkäufer die Informationen und integriert das Konto in die internen Verwaltungssysteme.
Sobald diese Schritte validiert wurden, wird der Kunde, unabhängig davon, ob er neu oder bereits registriert ist, im professionellen Portal genehmigt und erhält eine E-Mail Bestätigung der Aktivierung seines Kontos.
Bei jeder weiteren Verbindung erfolgt der Zugriff auf das Konto über die Adresse E-Mail des Kunden. A Code zur einmaligen Nutzung wird bei jedem Verbindungsversuch gesendet, um die Zugriffssicherheit zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass B2B- und B2C-Konten strikt getrennt sind: keine Adresse E-Mail oder Steuerkennung können nicht zwischen den beiden Universen geteilt werden.
2.3 Validierung, Bearbeitung und Rechnungsstellung von Bestellungen
Beim Erstellen einer Bestellung im Portal wählt der Kunde die gewünschten Referenzen aus, prüft die Lagerverfügbarkeit und kann gegebenenfalls Aktionscodes anwenden, die bei Aktivierung nicht kombinierbar sind.
Sobald die Bestellung vom Kunden bestätigt wurde, wird sie automatisch an die internen Verwaltungssysteme übermittelt, um die Logistikabwicklung einzuleiten. Anschließend erhält der Kunde eine E-Mail mit der Bestätigung, dass seine Bestellung berücksichtigt wurde.
Die Bestellung wird bearbeitet und versendet, sobald die Produkte verfügbar sind. A Lieferschein (BL/DDT) im Managementsystem generiert wird, dann a Rechnung wird nach dieser Generierung automatisch ausgegeben. Die Rechnung wird dem Kunden in seinem persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt und er wird per benachrichtigt E-Mail seiner Verfügbarkeit.
Kommerzielle Rabatte, kommerzielle Gesten oder Zugaben von Gratisartikeln erfolgen ausschließlich nach Ermessen des Verkaufsteams.
Die Bestätigung der Bestellung auf dem Portal setzt die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus. Sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird, stellen die im Computersystem des Portals gespeicherten Daten einen Beweis für alle Transaktionen dar, die zwischen BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. und der Kunde.
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Kunden abzulehnen oder auszusetzen, mit dem ein Streit über die Zahlung einer früheren Bestellung oder ein nachgewiesenes Insolvenzrisiko besteht.
Die logistische Abwicklung der Bestellung und die Ausstellung der Rechnung werden automatisch mit der Validierung der Bestellung im Portal eingeleitet.
2.4 Änderung oder Stornierung der Bestellung
Der Status der Bestellung kann sich je nach Produktverfügbarkeit ändern: bestätigt, ausstehend, geändert oder storniert. Im Falle eines Lagermangels übernimmt BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. bietet dem Kunden je nach Wahl des Unternehmens und unter Einhaltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen entweder eine Gutschrift oder eine Rückerstattung an.
Artikel 3: Lieferung und Empfang
3.1 Lieferbedingungen
LDer Verkauf der Produkte erfolgt gemäß Incoterm 2020 DAP für geliefert Am Ort, was bedeutet, dass BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Produkte dem Kunden am vereinbarten Lieferort zur Verfügung gestellt und nicht abgeladen wurden.
Ab einem Bestellwert von 500 Euro ohne Steuern werden die Produkte kostenlos verkauft.
3.2 Lieferzeiten
Lieferungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der Bestellung. CBestellungen. BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise vorzunehmen.
Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Liefer- und Transportmöglichkeiten der BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. ab, die der Kunde ausdrücklich akzeptiert.
Lieferzeiten werden daher ausschließlich von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. angegeben. nur zu Informationszwecken..
3.3 Logistikstrafen
Für BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. fallen keine Logistikstrafen an.
3.4 Empfang – Benachrichtigungen
Unbeschadet der besonderen Bestimmungen, die mit dem Spediteur zu treffen sind, obliegt es dem kaufenden Kunden, im Falle eines offensichtlichen Mangels, einer Anomalie, eines Schadens, fehlender Artikel oder einer Nichtübereinstimmung zwischen den gelieferten Produkten und den bestellten Produkten oder zwischen den gelieferten Produkten und dem Lieferschein, unabhängig davon, ob er mit den Transportbedingungen zusammenhängt oder nicht, innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Produkte alle erforderlichen Feststellungen zu treffen und BERLIN PACKAGING FRANCE über seine Vorbehalte zu informieren. S.A.S. durch außergerichtliche Handlung oder per Einschreiben mit Rückschein durch die Bereitstellung eine ausführliche Begründung hinsichtlich der Realität der festgestellten Mängel, Anomalien oder Nichtkonformitäten. Nach diesem Zeitraum wird die PDie Produkte gelten als angenommen und entsprechen der Bestellung. Der kaufende Kunde muss in BERLIN abreisen PACKAGING FRANCE S.A.S. verfügt über alle Möglichkeiten, eine eigene Inspektion dieser Mängel, Anomalien oder Nichtkonformitäten durchzuführen. Für die Die verkauften Produkte sind verpackt; das Gewicht und die Maße beim Versand sind ein Beweis für die gelieferte Menge.
In allen Fällen wird der kaufende Kunde darauf hingewiesen, dass es in seiner Verantwortung liegt, eine entsprechende Mitteilung an den Spediteur zu richten Verzögerung, im Falle einer Beschädigung oder eines teilweisen oder vollständigen Verlusts aufgrund des Transports. In diesem Zusammenhang wird direkt auf die Artikel L. 133-1 ff. verwiesen. Kodex von cOCommerce.
3.5 Compliance / Qualität
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. verpflichtet sich, Produkte bereitzustellen, die den für sie geltenden Normen entsprechen, insbesondere den Französische Gesetzgebung sowie die cBefehl.
Daher ist BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. wird seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Produktsicherheit gewissenhaft nachkommen.
Jedes Produkt, das nicht Gegenstand einer Meldung gemäß den Bedingungen von Artikel 3 war.4 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gelten als vorbehaltlos angenommen und unterliegen ausschließlich der Anwendung der gGarantien, die den Produkten gemäß den Bedingungen beigefügt sind gemäß Artikel 3.6 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3.6 Garantie für die Produkte
3.6.1. Gesetzliche Garantie
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. ist tatsächlich gemäß den Artikeln 1641 ff. gebunden. des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf die Garantie für versteckte Mängel der Produkte.
Diese Garantie kann nur unter der Bedingung gelten, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf vorhanden war und die Nutzung, für die der Käufer das/die Produkt(e) erworben hat, erheblich beeinträchtigt oder verhindert. Der Mangel darf nicht erkennbar sein.
Diese gesetzliche Garantie für versteckte Mängel beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Entdeckung des Mangels durch den kaufenden Kunden. Letzterer ist dafür verantwortlich, sowohl das Vorliegen des Mangels, seine zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht offensichtliche Natur als auch seine Vorgeschichte im Zusammenhang mit dem Verkauf nachzuweisen.
3.6.2. Kommerzielle Garantie
- Umfang
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. wird seinen Verpflichtungen in Bezug auf Konformität und Sicherheit der Produkte nachkommen.
Daher wird gewährleistet, dass die Produkte gemäß den von BERLIN übermittelten Spezifikationen keine Material- oder Herstellungsfehler aufweisen PACKAGING FRANCE S.A.S.
Diese kommerzielle Garantie wird nur von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. gewährt. für einen Zeitraum von 2 Jahre ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden. Diese kommerzielle Garantie gilt nur auf dem französischen Festland, mit Ausnahme der überseeischen Departements und Regionen sowie der überseeischen Gemeinden.
- Ausschlüsse
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. übernimmt keine Garantie oder erkennt keine andere Garantie oder Verpflichtung an als die, die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausdrücklich erwähnt oder ausnahmsweise von diesen vorab ausdrücklich akzeptiert wurde cBefehl.
Offensichtliche Mängel unterliegen nicht der Gewährleistung.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel und/oder Verschlechterungen des Produkts, die auf normale und/oder natürliche Abnutzung (Beispiel: Ausschwitzen usw.), Modifikation, Reparatur, Umwandlung, Änderung durch den kaufenden Kunden oder Dritte ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S., unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, unsachgemäße Wartung oder Installation, Feuer, Wasserschäden zurückzuführen sind, Explosion, Korrosion oder ein anderer Unfall oder ein äußeres Ereignis und/oder außerhalb der Kontrolle von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Stöße, Erschütterungen, Schnitte, Löcher, Kratzer und kosmetische Schäden..
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftungtgegen alle diesbezüglichen Maßnahmen Dritter hat das Recht, die Lieferung an den kaufenden Kunden zu verweigern oder einzustellen, wenn es der Ansicht ist, dass die Marken, Namen, Erwähnungen, Designs, Modelle usw. im Zusammenhang mit der Bestellung gefälscht sind oder Gegenstand von Klagen wegen unlauterem Wettbewerb oder anderen Klagen auf Ansprüche oder Haftung seitens des Dritten sind.
- Bedingungen – Rückgabe von Produkten
Jede Implementierung Arbeit Die mit den Produkten verbundene Garantie muss Gegenstand einer formellen Mitteilung sein geschrieben vom kaufenden Kunden an BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: „ BERLIN PACKAGING SAS, Qualitätsabteilung, 470, Promenade des Anglais, 06200 NIZZA ».
Jede Produktrückgabe muss Gegenstand einer formellen und vorherigen Vereinbarung zwischen BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. und dem Kunden, auch wenn sie in Anwendung der mit den Produkten verbundenen Garantien erfolgt.
Jedes vom kaufenden Kunden zurückgegebene Produkt ohne diese formelle und vorherige Zustimmung von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. des Kunden führen zu keiner Gutschrift oder Preisminderung und werden vorgehalten. Alle mit der Rücksendung des Produkts verbundenen Kosten und Risiken liegen dann in der Verantwortung des Kunden.
Produkte, die mit der formellen vorherigen Zustimmung von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. zurückgegeben werden. wird ein Rücksendeschein beiliegen, der dem Paket beiliegt und im Lieferzustand bei diesem eingehen muss.
- Konsequenzen
Die Umsetzung der Garantie setzt eine vorherige Prüfung des betreffenden Produkts durch Fachleute von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S voraus, um festzustellen, ob das Produkt fehlerhaft ist und ob es von dieser kommerziellen Garantie abgedeckt ist oder nicht. Bei Rücksendungen, die nicht der oben beschriebenen Vorgehensweise entsprechen, erleidet der kaufende Kunde den Verlust der von ihm geleisteten Anzahlung, mit der Maßgabe, dass er weiterhin für den Preis der in Rechnung gestellten Waren sowie für die Lagerkosten haftbar bleibt.
Im Falle eines nachgewiesenen Mangels oder einer Nichtkonformität der Produkte, die BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. Unter den oben genannten Bedingungen kann der kaufende Kunde kostenlosen Ersatz erhalten, ein Vermögenswert, oder Rückerstattung der besagten Produkte, nach Wahl von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S., unter Ausschluss jeglicher Entschädigung und/oder Schadensersatz.
3.6.3. Verantwortung
Wenn mit außergewöhnlichen Mitteln, liegt die Verantwortung von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. Sollte in Bezug auf ein von ihm verkauftes Produkt eine Entschädigung entstehen, darf die Entschädigung den vom Kunden für das betreffende Produkt tatsächlich gezahlten Preis ohne Steuern nicht übersteigen.
Unter keinen Umständen wird BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. haftet im Falle indirekter Schäden oder des Verlusts von Chancen oder des (direkten oder indirekten) Verlusts von Gewinnen, Produktion, Kunden oder kommerziellen Möglichkeiten.
Artikel 4: Preis – Abrechnung – Zahlung – Eigentumsvorbehalt
4.1 Preis
Die Produkte werden zu den aktuellen Preisen in Euro geliefert zum Zeitpunkt der Bestellung auf dem Portal angezeigt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto, einschließlich Transport, ohne Steuern auf der Grundlage der dem kaufenden Kunden mitgeteilten Preise.
Jegliche Steuern, Gebühren, Zölle oder andere Abgaben, die gemäß den Vorschriften zu zahlen sindationEs ist Französischs oder die eines Einfuhrlandes oder eines Transitlandes unterliegen der ausschließlichen Verantwortung des kaufenden Kunden.
Im Falle einer Schwankung der Rohstoffpreise, der Energiekosten, des Transports oder der für die Zusammensetzung der Verpackung verwendeten Materialien, die sich erheblich auf den Produktionspreis der Produkte nach oben oder unten auswirken, kann BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. behält sich das Recht vor, die Preise der Produkte auf dem Portal zu ändern, um solchen Schwankungen Rechnung zu tragen.
4.2 Abrechnung
Eine Rechnung wird von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. erstellt. für jede Lieferung und wird zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt.
4.3 Zahlungsbedingungen
Für die erste Bestellung des Kunden ist der Preis am Tag der Bestellung in bar per Banküberweisung zu zahlen.
Bei Folgebestellungen erfolgt die Zahlung des Preises per Banküberweisung 30 Tage enden von Monaten ab Rechnungsdatum.
Zahlungen des Kunden gelten erst dann als endgültig, wenn die fälligen Beträge tatsächlich eingegangen sind. von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S.
4.4 Zahlungsverzug oder Nichtzahlung
Im Falle eines Zahlungsverzugs des kaufenden Kunden ist BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. kann ab dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum Verzugszinsen erheben, deren Satz dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für die letzte Refinanzierungsoperation zuzüglich 10 Punkten entspricht, zusätzlich zum Betrag der Rückforderungsentschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro gemäß Artikel L. 441-10 und D.441-5 des Handelsgesetzbuches.
Diese Strafen sind auf einfache Anfrage von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. zu zahlen, ohne dass eine formelle Mitteilung erforderlich ist. Der Kunde muss alle Kosten erstatten, die durch die streitige Beitreibung der geschuldeten Beträge entstehen, einschließlich der Honorare von Ministerialbeamten, Anwälten und anderen an der Beitreibung Beteiligten.
Im Falle einer Verzögerung oder defekt Zahlung, BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. Reserven das Gesetz alles suspendieren cBestellungen des kaufenden Kunden in Bearbeitung, unabhängig davon, ob sie geliefert werden oder sich in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht, unbeschadet aller weiteren Schritte, einschließlich rechtlicher Schritte.
Unter keinen Umständen darf der Käufer eine Zahlung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. aussetzen. Eine etwaige Teilzahlung wird zunächst vom nicht privilegierten Teil der Schuld abgezogen, dann von dem Betrag, der früher fällig ist.
4.5 Verpflichtung zur Gewährleistung oder Zahlung
Eine nennenswerte Verschlechterung der Bonität oder Zahlungsfähigkeit des kaufenden Kunden kann die Forderung nach Bürgschaften oder Barzahlung rechtfertigen, oder Zahlung per Wechsel, zahlbar bei Ausführung des cBestellungen eingegangen.
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. behält sich das Recht vor, jederzeit und je nach Risiko ein Überziehungslimit von festzusetzen jedem kaufenden Kunden bestimmte Zahlungsfristen oder bestimmte Garantien vorzuschreiben.
4.6 Eigentumsvorbehalt
Alle verkauften Produkte bleiben ausdrücklich Eigentum von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. bis zur Fertigstellung Inkasso des Preises durch diesen, Hauptforderung und Nebenkosten.
Eine entgegenstehende Klausel, insbesondere in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, gilt als ungeschrieben.
Von ihrer Lieferung oder ausnahmsweise von ihrer Bereitstellung bis zum Ende des Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr über Für das/die Produkt(e) sowie etwaige dadurch verursachte Schäden trägt der kaufende Kunde.
Der Kunde muss eine Versicherung abschließen, die alles garantiert Risiken Schäden und Haftung, die durch dieses/diese Produkt(e) verursacht oder erlitten werden Die Dauer des Eigentumsvorbehalts, gleich aus welchem Grund, beginnt mit der Ablieferung oder im Ausnahmefall mit der Bereitstellung.
Im Falle einer Nichtzahlung und nach formeller Mitteilung ist BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. ist berechtigt, die Sache(n) zurückzunehmen bzw. zurücknehmen zu lassen. Produkt(e) auf Kosten des Kunden.
Im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Eingriffs Dritter in das/die Produkt(e) hat der Kunde BERLIN PACKAGING zu benachrichtigen FRANCE S.A.S. unverzüglich widerrufen, damit Ihr Widerspruch eingelegt und Ihre Rechte gewahrt bleiben können. Dem Kunden ist auch die Verpfändung oder Verpfändung untersagt das Eigentum an den Produkten zur Sicherheit übertragen.
Im Falle eines Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens, dem der Kunde unterliegen würde, ist BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. behält sich das Recht vor, das/die Produkt(e) im Rahmen des genannten Sammelverfahrens einzufordern.
Artikel 5: Risiken – Höhere Gewalt
5.1 Risiken
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. trägt die Risiken, die mit dem Transport der entladenen Produkte zum Lieferort verbunden sind vereinbart, ausgenommen Einfuhrformalitäten, Zölle, Steuern und andere offizielle Abgaben, die infolge der Einfuhr zu zahlen sind und die bei der Einfuhr anfallen Verantwortung des Kunden.
5.2 Höhere Gewalt
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. haftet nicht und es wird nicht davon ausgegangen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Falle höherer Gewalt.
Es handelt sich um Fälle höherer Gewalt externe Veranstaltungen, unvorhersehbar und unwiderstehlich im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass auch höhere Gewalt vorliegt die Demonstrationen, öffentliche Katastrophen, Epidemien, Brände, Streiks, Treibstoff- und Materialmangel Rohstoffe, Fehlfunktionen von Öfen und Anlagen und alle anderen Faktoren, die nicht mit dem Willen von BERLIN PACKAGING zusammenhängen FRANCE S.A.S., die wahrscheinlich zur Einstellung oder Verlangsamung der Produktion und/oder Lieferung der Produkte führen wird.
Die Erfüllung der vom Fall höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen wird für die gesamte Dauer ausgesetzt des besagten Ereignisses höherer Gewalt und wird dann seinen Lauf fortsetzen.
Artikel 6: Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und/oder alle erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S., seinen Lieferanten oder Lizenzgebern. Jede Übertragung oder Konzession von geistigen Eigentumsrechten oder Know-how zugunsten des Kunden muss Gegenstand eines schriftlichen Vertrags zwischen BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. sein. und der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. unverzüglich zu benachrichtigen. für den Fall, dass Fälschungen von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. festgestellt werden. Produkte.
Artikel 7: Erweiterte Herstellerverantwortung
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. Durch die Mitgliedschaft in der Öko-Organisation kommt es seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Umgang mit Haushaltsverpackungen nach CITEO (Verpackungssektor).
Der eindeutige Bezeichner von BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. ist folgendes : 548 288
Diese Nummer garantiert das BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S.Durch seine Mitgliedschaft in einer Öko-Organisation kommt es den ihm gemäß Artikel L.541-10 des Umweltgesetzbuchs obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Abschnitt 8 : Prüfung
Wenn die Parteien schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, dass der Lieferant ein Audit in den Räumlichkeiten von BERLIN PACKAGING FRANCE SAS durchführen darf oder einem seiner Subunternehmer, diese Prüfung nicht könnte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BERLIN PACKAGING FRANCE SAS umgesetzt werden danach vorheriger Abschluss einer Vertraulichkeits- und Abwerbeverbotsvereinbarung.
Artikel 9 : Anwendbares Recht – Zuständigkeitszuweisung
Beziehungen vertraglich zwischen BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. und der Käufer Kunde sind eingereicht nach französischem Recht.
ALLE STREITIGKEITEN, ZU DIE DIESER VERTRAG UND DIE DARAUS ERGEBNISSE VEREINBARUNGEN ENTSTEHEN KÖNNEN, BEZÜGLICH IHRER GÜLTIGKEIT, IHRER AUSLEGUNG, IHRER AUSFÜHRUNG, IHRER LÖSUNG, IHRER FOLGEN UND IHRER NACHVERFOLGUNG LIEGEN VOR DEN GERICHTEN VOM NICE RESORT.
Diese Klausel gilt auch im Falle eines einstweiligen Rechtsschutzes, eines Zwischenantrags oder mehrerer Beklagter oder eines Garantieeinspruchs und was auch immer die Zahlungsart und -bedingungen für die Produkte. Alle Gerichtsstandsklauseln, die in den von erstellten Dokumenten erwähnt werden Der kaufende Kunde, welcher Art auch immer, kann dieser ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Nizza nicht entgegenwirken.
Artikel 10: Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S. behandle sie Persönliche Daten seiner professionellen Kunden im Rahmen der Verwaltung von Konten, Bestellungen und Rechnungen, gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und zum Datenschutzgesetz.
Die Daten sind unbedingt notwendig zur Durchführung des Vertrages beitragen und sind für die Dauer der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Sie können nur an übermittelt werden autorisierte Dienstleister an der Vertragsabwicklung beteiligt sind.
Der Kunde hat die Rechte dazuZugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, mit dem er schriftlich üben kann BERLIN PACKAGING FRANCE S.A.S., 470 Promenade des Anglais, 06200 NIZZA.
